Hier finden Sie die Richtlinien zur Zertifizierung mit Stand Jänner 2022 und die Zertifizierungsordnung zum Download.
Bitte lesen Sie die Richtlinien sorgfältig, damit Sie auch alle erforderlichen Unterlagen gemeinsam einreichen können!
Das Antragsblatt für Ausbildungsstätten finden Sie hier.
neu:
Das Antragsblatt für Ausbilder/innen finden Sie hier und die dazu gehörige Weiterbildungsverpflichtung finden Sie hier.
Informationen zur Zertifizierung durch die ÖGCC:
I. ABLAUF DER ZERTIFIZIERUNG
Die Anträge auf Anerkennung als Ausbildungsstätte bzw. als Ausbilder/in übermitteln Sie bitte an die folgende Adresse:
Geschäftsstelle der
Österreichischen Gesellschaft für Care und Case Management (ÖGCC)
c/o Österreichische Gesundheitskasse
Gruberstraße 77, 4020 Linz
Mail: zertifizierung@oegcc.at.
Bitte lesen Sie die Richtlinien sorgfältig, damit Sie auch alle erforderlichen Unterlagen gemeinsam einreichen können!
a) Ausbildungseinrichtungen:
Als Beilage sind dem Antrag das Curriculum und eine Beschreibung der wesentlichsten Inhalte der Lehrveranstaltungen sowie eine Liste der Lehrenden* und ihre Qualifikationen anzuschließen (an zertifizierung@oegcc.at).
*) Diese muss spätestens beim Start der Weiterbildung samt Übersicht der Qualifikationen nachgereicht werden.
Es können laufend Anträge eingebracht werden.
Die Anerkennungskommission tagt nach Bedarf. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens, zwischen dem Einlangen des Antrages und einer Rückmeldung liegen nach Möglichkeit nicht mehr als drei Monate.
b) Ausbilder/innen:
Die Unterlagen sind gemäß den Richtlinien an die ÖGCC (an zertifizierung@oegcc.at) zu übermitteln.
II. KOSTEN
a) Ausbildungseinrichtungen:
Die Zertifizierung ist kostenpflichtig. Die Gesamtkosten für die Prüfung durch die Anerkennungskommission betragen EUR 600,–. Für die Bearbeitung des Antrages fällt eine Gebühr in Höhe von EUR 50,– an. Dieser Betrag wird bei Anerkennung des Antrags mit den anfallenden restlichen Gebühren verrechnet. Im Fall einer Nichtanerkennung wird die Bearbeitungsgebühr von € 50,- für die Bearbeitung einbehalten.
Die Gebühr für eine Re-Zertifizierung von Ausbildungseinrichtungen nach fünf Jahren beträgt EUR 300,–.
b) Ausbilder/innen:
Die Gebühr für die Anerkennung von zertifizierten Ausbilder/innen (ÖGCC) beträgt EUR 300,–.
Die Zertifizierung der Ausbilder/innen (ÖGCC) bleibt aufrecht, solange die in den Richtlinien beschriebenen Nachweise zur regelmäßigen Weiterbildung eingereicht werden. Werden die Nachweise zwei Jahre nach Fälligkeit nicht erbracht, erlischt die Zertifizierung. Ein erneuter Antrag erfolgt zu den gleichen Bedingungen wie ein Neuantrag.
Sie bekommen jeweils von der ÖGCC die Rechnungen. Die Bankverbindung für die Überweisung lautet:
Kontoinhaber: Österreichische Gesellschaft für Care und Case Management
IBAN: AT893400000002757540
BIC: RZOOAT2L
Bitte geben Sie bei Zahlung folgendes unter Zahlungsreferenz an: „Zertifizierung + Name der Ausbildungsstätte“ bzw. „Zertifizierung + Name“ an.
III. ANSPRECHPARTNER
Für inhaltliche und organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an zertifizierung@oegcc.at.
Wichtiger Hinweis:
Die Zertifizierung zum/zur Case Manager/in (ÖGCC) („Zertifizierte Case Managerin (ÖGCC) / zertifizierter Case Manager (ÖGCC)“) erfolgt nach einer erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung über eine von uns anerkannte Ausbildungsstätte. Eine Zertifizierung der Einzelpersonen ist nicht möglich.
Eine nachträgliche Zertifizierung von bereits abgeschlossenen Ausbildungen von Case Manager/inne/n ist unter Einhaltung der Richtlinien über die anerkannten Ausbildungsstätten möglich. Dies ist eine Übergangsregelung und bezieht sich ausschließlich auf Weiterbildungen, die im Zeitraum zwischen Veröffentlichung der Richtlinien als Empfehlung und Inbetriebnahme der Zertifizierungsstelle von zertifizierten Weiterbildungsträgern durchgeführt wurden.
(Hier finden Sie die Richtlinien zur Zertifizierung mit Stand Jänner 2022.)
(Hier finden Sie die Zertifizierungsordnung)